Zugangsvoraussetzungen
(Fach-) Hochschulreife plus …
… ein viermonatiges Praktikum, freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst oder
… eine viermonatige Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich
Mittlerer Schulabschluss plus …
… eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
… eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht plus eine einschlägige sozial- oder heilpädagogische Tätigkeit von mindestens vier Wochen.
In begründeten Fällen kann von der zuständigen Behörde auch zugelassen werden, wer den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss hat und vier Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war.
Erster allgemeinbildender Schulabschluss plus …
… eine zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im sozialpädagogischen Bereich plus zwei Jahre Berufserfahrung oder
… fünf Jahre Berufserfahrung in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich.
Vor der Aufnahme erfolgt bei einem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss zusätzlich eine Kompetenzfeststellung.
Ausbildungswege
In berufsbegleitender Form - kostenfrei, vergütet, berufsintegriert und im Tagesunterricht!
Im Vollzeitunterricht mit integrierten Praktika